AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDAY.ROCKS GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Leistungen von MONDAY.ROCKS. Diese Fassung ersetzt alle bisherigen Fassungen, die in den Geschäftsbeziehungen zwischen MONDAY.ROCKS und dem Kunden (i)/ der Organisation (i) vereinbart wurden.

    Im Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt ein Kunde sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.

  2. MONDAY.ROCKS bietet eine B2B Software-as-a-Service-Plattform für Organisations- und Team-Entwicklung in den Bereichen Führungs-, Mitarbeiter-, Team- und Organisationsentwicklung und auch Change-Management an. Dafür wird die Team Performance sowie die Teamarchitektur durch Software gemessen, berechnet, analysiert, visualisiert, erklärt, nutzbar und trainierbar gemacht.

  3. Auf die Leistungen kann im Auftrag einer Organisation bzw. eines Unternehmens zugegriffen werden. Meldet ein Kunde (i) sich im Namen einer Organisation für die Leistungen von MONDAY.ROCKS an, garantiert dieser (i) die Befugnis, die Organisation zu vertreten (ii) und dass ein Kunde die AGB von MONDAY.ROCKS im Namen der Organisation akzeptiert, sofern die Autorisierung gegeben ist.

  4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzenden Bedingungen eines Kunde (i)/ einer Organisation (ii), eines Vertragspartners, erkennt MONDAY.ROCKS nicht an, es sei denn, MONDAY.ROCKS hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Die MONDAY.ROCKS Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MONDAY.ROCKS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen eines Kunden(i)/ einer Organisation (ii) die eigenen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MONDAY.ROCKS gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  6. Ein Kunde (i) ist aufgefordert, zur Vertragsdurchführung mit MONDAY.ROCKS ein digitales Profil mit den juristisch relevanten und korrekten Informationen von sich oder der Organisation (ii) und zugehörigen Teams oder Personen in der Plattform von MONDAY.ROCKS anzulegen und ggf. allen Team-Mitgliedern der relevanten Teams Plattformzugänge zu senden. Einzelpersonen (i) oder die beteiligten Team-Mitglieder können für sich selbst Profile anlegen und den Grad der Detailtiefe für die Datenbasis zu Analysen und Entwicklungen auf freiwilliger Basis selbst bestimmen.

§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG

Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der unten definierten Laufzeit gewähren wir Kunde (i) und Organisationen (ii) ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf unsere proprietären und gehosteten Softwareprodukte und die ggf. notwendige Anpassung (zusammen als „Leistung und Dienste“ bezeichnet) über einen Webbrowser zuzugreifen und diese zu verwenden. Die Leistung und Dienste dürfen nur für interne geschäftliche Zwecke verwendet werden, sofern dies nicht vertraglich gesondert vereinbart wurde.

  1. Organisationen können bei MONDAY.ROCKS kostenpflichtige Leistungen für beispielsweise Mitarbeiter, Führungspersonen, Teams, Kandidaten und Organisationen erwerben. Einzelheiten der Lizenzen werden in gesonderten Angeboten oder Lizenzverträgen zwischen Kunde und MONDAY.ROCKS geregelt.

  2. Konditionen können dem aktuellen Preismodell entnommen werden, welches dem Kunde (i)/ der Organisation (ii) in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich durchgeführte Leistungen, die über die Lizenz der Software-as-a-Service-Plattform hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese wird jeweils zum Ersten des Monats für den folgenden Monat fällig. Die Preise der Leistungen und Dienste bestimmen sich nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses. MONDAY.ROCKS ist berechtigt, die Preislisten jederzeit zu ändern. § 3 gilt entsprechend.

  3. Im Account von MONDAY.ROCKS ist es möglich beispielsweise soziologische Teamrollen, Werte, Arbeitsweisen, Kommunikation, Team-Performance und weitere zu analysieren. Der Zustand eines Teams ist jedoch erst erfassbar, wenn alle Mitglieder eines bei MONDAY.ROCKS erstellten Teams die für die Analyse notwendigen Angaben in den dafür vorgesehenen Fragebögen getätigt und der Analyse zugestimmt haben. Welche Angaben die Kunden (i) tätigen sowie die Zustimmung zur Analyse, obliegt ihnen frei selbst. Auch liefert MONDAY.ROCKS zu diesen Inhalten Handlungsempfehlungen. In der Kandidaten-Analyse können Kunde (i) und Organisationen (ii) externe/interne Kandidat*innen zu einer Analyse basierend auf Soft Facts einladen. Ob ein*e Kandidat*in die Einladung annimmt und welche Angaben diese*r vornimmt, obliegt der/ dem Kandidaten selbst.

  4. Auf Kundenwunsch hin begleitet MONDAY.ROCKS seine Kunden bei der Integration/Implementierung der Software-as-a-Service-Lösung durch Workshops, Befähigung (Empowerment) der Führungskräfte und Personaler oder auch durch ein eigenes Coaching-Netzwerk an externen, zertifizierten Beratern, Trainern und Coaches (Coaching Hub). Diese Leistung wird gesondert im Rahmen des Angebotsprozesses erfasst und bepreist.

  5. MONDAY.ROCKS behält sich das Recht vor, die Leistung und Dienste jederzeit einzustellen, sollten Zahlungen nicht fristgerecht eingehen. Gegenstand des Auftrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistung oder Dienste, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von MONDAY.ROCKS sind erbracht, wenn Analysen und Auswertungen durchgeführt sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für den Kunden (i) oder die Organisation (ii) zur weiteren Verwendung erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.

  6. Kunde (i) und Organisationen (ii) sind nicht berechtigt, Werke, die mit der Dienstleistung im Zusammenhang stehen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu ändern, zu modifizieren oder solche Werke zu schaffen; die Dienstleistung zu vermieten, zu leasen, zu vertreiben, weiterzuverkaufen oder die Dienstleistung zum Zwecke des Wettbewerbs mit uns zu verwenden (oder zu diesem Zweck einen Vertrag mit einer dritten Partei zu schließen); die Logos, Markenzeichen, Patent- oder Urheberrechtsvermerke, Vertraulichkeits- oder Eigentumshinweise oder sonstigen Hinweise oder Kennzeichnungen, die sich auf oder in der Dienstleistung befinden, zu entfernen oder zu verändern. Kunde (i) und Organisation (ii) verpflichten sich, die Leistung und Dienste in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen, staatlichen, nationalen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu verwenden.

  7. Es ist nicht gestattet, Dritte zu ermächtigen, aufzufordern oder zu ermutigen, (i) die Leistung und Dienste zu nutzen, um Inhalte, die rechtswidrig, diffamierend, belästigend, missbräuchlich, betrügerisch oder obszön sind, Viren enthalten oder anderweitig gemäß unserer Festlegungen anstößig sind, hochzuladen, zu übertragen oder anderweitig zu verbreiten; (ii) einen Teil der Dienstleistung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen, zu reproduzieren oder anderweitig zu verwerten; oder (iii) Hilfsmittel wie z. B. einen Roboter, einen Spider oder ein anderes automatisiertes Gerät oder einen manuellen Prozess zu verwenden, um Inhalte aus der Dienstleistung zu überwachen oder zu kopieren.

  8. Test-, Trial-Zugänge und Beta-Versionen: Wenn Kunde (i) oder Organisationen (ii) Zugang zu den Leistungen und Diensten oder zu den Funktionen des Dienstes auf kostenloser oder Test-Basis oder als Alpha-, Beta- oder Early-Access-Angebot („Trials und Betas“) erhält, ist die Nutzung nur für die interne Evaluierung eines Kunden (i) oder Organisation (ii) während des von MONDAY.ROCKS festgelegten Zeitraums (oder, falls nicht festgelegt, 30 Tage) gestattet. Trials und Betas sind optional und jede Partei kann Trials und Betas jederzeit aus beliebigen Gründen beenden. Test- und Betaversionen können nicht funktionsfähig oder unvollständig sein oder Funktionen enthalten, die MONDAY.ROCKS niemals freigeben darf oder wird, und ihre Funktionen und Leistungsinformationen sind vertrauliche Informationen von MONDAY.ROCKS. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen in dieser Vereinbarung stellt MONDAY.ROCKS Testversionen und Betas „wie gesehen“ zur Verfügung, ohne jegliche Garantie, Entschädigung oder Support-Leistungen, und die Haftung seitens MONDAY.ROCKS für Testversionen und Betas übersteigt 40€ nicht.

  9. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 und S. 2 BGB finden keine Anwendung.

§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

  1. MONDAY.ROCKS ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Leistungen in der Software-as-a-Service-Plattform und dazugehörigen proprietärer Systeme, Dienste, Preise, Memberships, Lizenzen, Abrufe und Anlagen jederzeit zu ändern, wenn unvorhersehbare Gesetzesänderungen auftreten oder Regelungslücken in den Bedingungen sichtbar werden. Alle Erneuerungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Erneuerung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Verkündung aller Erneuerungen erfolgt per E-Mail oder über die Software-as-a-Service-Plattform an alle Kunde (i) und Organisationen (i). Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii), kann die aktuelle Version der AGB unter www.monday.rocks/agb abrufen.

    1.1. Widerspricht ein Kunde (i) oder die Organisation (ii) diesen Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil.

    1.2 Widerspricht ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) kann MONDAY.ROCKS innerhalb von 14 Tagen den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt MONDAY.ROCKS den Vertrag nicht, besteht dieser zu den alten Bedingungen fort. Die Form der Kündigung bleibt MONDAY.ROCKS dabei vorbehalten.

  2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags zwischen Kunde (i)/ Organisation (ii) und MONDAY.ROCKS bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

  3. MONDAY.ROCKS ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen eines Kunden (i) auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt MONDAY.ROCKS binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt ein Kunde (i) nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ

  1. MONDAY.ROCKS verpflichtet sich, von den Kunden mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen erteilter Suchaufträge und interner Auswertungen zu verwenden. Allgemeine Angaben eines Kunden (i) werden von MONDAY.ROCKS zu internen statistischen Zwecken ausgewertet, um den Vertragszweck zu erfüllen und die Software zu verbessern. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (www.monday.rocks/datenschutzseite). Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii), ist verpflichtet, die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihr vorgestellten Kandidaten vertraulich zu behandeln. Um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten, dürfen Referenzauskünfte nur nach ausdrücklicher Genehmigung oder Rücksprache mit MONDAY.ROCKS erfolgen. Von MONDAY.ROCKS mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas Abweichendes bestimmt ist, sind diese spätestens zwölf Monate nach Erhalt von dem Kunde oder der Organisation zu vernichten sowie von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

  2. MONDAY.ROCKS ist verpflichtet, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung über alle – eines Kunden (i) und einer Organisation (ii) – bezogenen Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Kunden darf MONDAY.ROCKS sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen. MONDAY.ROCKS ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Dies gilt insbesondere für angebotene Leistungen im Recruiting wie beispielsweise Kandidaten-Analysen.

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER KUNDEN (i) UND ORGANISATIONEN (ii)

  1. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii), ist verpflichtet, MONDAY.ROCKS und von MONDAY.ROCKS eingesetzte Dritte wie beispielsweise Freiberufler, externe/ interne Bewerbende oder Mitarbeitende und Andere bei der Leistungsdurchführung nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistung-, Dienst- und Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

  2. Hierzu gehört insbesondere, dem/ der eingesetzten Dritten und MONDAY.ROCKS für die Dauer der Leistung eine*n verantwortliche*n Ansprechpartner*in zu benennen und vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Wechsel/ Austausch von Personen in berechneten Team-/ Gruppenkonstellationen oder Kandidat*innen-Analysen die Ergebnis- und Passgenauigkeit beeinflussen kann.

  3. Insbesondere haben Kunde (i)/ Organisationen (ii) die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Leistungen und Dienste von MONDAY.ROCKS sachgerecht zu nutzen.

  4. Zugriffsmöglichkeiten zu den angebotenen Leistungen müssen der Sorgfaltspflicht entsprechend benutzt werden. Insbesondere hat ein Kunde (i) und Organisation (ii) dabei auch Missbrauch durch interne oder Dritte und behördliche Auflagen zu beachten. Eine Nutzung durch Dritte ist nur gestattet, soweit dies individualvertraglich festgelegt wurde.

  5. Mängel sind MONDAY.ROCKS umgehend anzuzeigen, um eine rasche Feststellung und Beseitigung seitens MONDAY.ROCKS zu ermöglichen.

  6. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des § 5 berechtigen MONDAY.ROCKS zur sofortigen fristlosen Kündigung.

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der/die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren für die Software und alle anwendbaren Services gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung zu zahlen. Dem/der Kunden/Kundin werden elektronische Rechnungen zugesandt.

  2. Alle Beträge und Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, Zöllen, Abgaben und anderen staatlichen Gebühren (zusammen „Steuern„). Der/die Kunde/Kundin ist für die Zahlung aller Steuern und aller damit verbundenen Zinsen und/oder Strafen verantwortlich, die sich aus den hierunter geleisteten Zahlungen ergeben, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von MONDAY.ROCKS basieren.

  3. Bei einmaligen Beträgen ist die Zahlung zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum fällig. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, den fälligen Betrag innerhalb dieses Zeitrahmens zu begleichen.

Die weiteren Zahlungsbedingungen entnimmt ein Kunde (i) oder eine Organisation (ii) dem vorliegenden Angebot und/ oder Rechnung.

§ 7 UMBUCHUNG UND WECHSEL DES LEISTUNGSPAKETS

  1. Alle zwischen Kunde oder Organisation geschlossenen Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, insofern bis zu 90 Tage vor Vertragsende nicht die ausdrückliche Kündigung durch Kunde oder Organisation erfolgt.

  2. Präsenz-Workshops
    Bei Inanspruchnahme von Präsenz-Workshops fallen zusätzliche Kosten an, die wie folgt berechnet werden:

    2.1 Eine Reisepauschale in Höhe von 300 EUR pro Coach wird erhoben. Hinzu kommen Hotel- und Anfahrtskosten (50 Cent/km oder Bahnticket 2. Klasse).

    2.2 Bei mehrtägigen Präsenz-Workshops erfolgt die Berechnung einer Verpflegungspauschale pro Coach, die derzeit individuell festgelegt wird.

  3. Verschiebung einzelner Workshops:
    Bei einer Verschiebung von Workshops gelten folgende Regelungen:

    3.1 Ab 2 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Termin ist eine Verschiebung auf den nächstmöglichen Termin möglich. Es besteht jedoch keine Termingarantie mehr, und es kann zu Wartezeiten kommen. Bereits angefallene Hotel- und Anfahrtskosten müssen in vollem Umfang übernommen werden.

    3.2 Ab 7 Tage vor dem ursprünglichen Termin wird eine zusätzliche Verschiebungsgebühr in Höhe von 200 EUR/Workshop als Aufwandsentschädigung fällig.

    3.3. Ab 72 Stunden vor dem ursprünglichen Termin beträgt die Verschiebungsgebühr 75% des Workshop-Preises. Es wird entsprechend eine Verschiebungsgebühr in Höhe von 510 EUR/Workshop als Aufwandsentschädigung fällig.

  4. Verschiebung des Projektstarts bzw. Workshopblöcke (ab 10 Teams):
    Die Verschiebung des Projektstarts oder von Workshopblöcken für mehr als 10 Teams unterliegt den folgenden Bedingungen.

    4.1. Bei einer Verschiebung ab zwei Monaten vor dem geplanten Projektstart gibt es keine Garantie für die Einhaltung des vereinbarten Projektzeitrahmens. Die Verschiebung auf den nächstmöglichen Termin ist jedoch möglich. Der Zeitpunkt des geplanten Projektstarts entspricht dem Termin des ersten geplanten Kick-Off Workshops. Bereits angefallene Hotel- und Anfahrtskosten müssen in vollem Umfang übernommen werden. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form einer Verschiebungsgebühr von 200 EUR/Workshop wird für alle Workshops erhoben, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.

    4.2 Bei einer Verschiebung ab einem Monat vor dem geplanten Projektstart beträgt die zusätzliche Verschiebungsgebühr 75% des Workshop-Preises (510 EUR/Workshop) für alle Workshops, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.

    4.3 Bei einer Verschiebung ab 7 Tagen vor dem geplanten Projektstart wird eine Verschiebungsgebühr von 100% des Workshop-Preises (680 EUR/Workshop) für alle Workshops erhoben, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.

§ 8 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN

  1. Für die Bestellung und Nutzung einer Leistung benötigt der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine leistungsstarke Internetverbindung.

  2. Verbindungsentgelte für Internet sowie etwaige weitere Kosten, die durch den Abschluss eines Mobilfunkvertrages entstehen, sind vom Kunden zu tragen und nicht Bestandteil einer Leistung. Die Leistungen von MONDAY.ROCKS sind für Kunde (i)/ Organisationen (ii) über die Plattform team.monday.rocks abrufbar.

§ 9 VERFÜGBARKEIT UND HAFTUNG MONDAY.ROCKS

  1. Für Schäden, MONDAY.ROCKS, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine von MONDAY.ROCKS gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet MONDAY.ROCKS nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für nicht unter Satz 1 fallende Schäden haftet MONDAY.ROCKS bei leichter Fahrlässigkeit nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch MONDAY.ROCKS, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 50.000,– EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadenrisikos ist MONDAY.ROCKS verpflichtet, den Kunden (i) der Organisation (ii) eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei MONDAY.ROCKS ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
  2. Eine verschuldensunabhängige Haftung von MONDAY.ROCKS für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 Hs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  3. MONDAY.ROCKS haftet nicht für Schäden, die sich aus späteren Vertragsbeziehungen eines Kunde (i) und Organisationen (ii) und eingesetzten Dritte untereinander ergeben.
  4. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii)/ Dritte*r, versichert, dass er/ sie Inhaber aller Rechte und der von ihm/ ihr eingebrachten Daten, Inhalte und Materialien ist. Weiterhin versichert er/ sie, dass er/ sie zur Übertragung aller Rechte befugt ist, welche notwendig für Vertragsschluss oder Erbringung der Leistung seitens MONDAY.ROCKS sind. Sofern Kunde (i)/ Organisationen (ii) weitere externe/ interne Bewerbende, Mitarbeitende oder andere Dritte mit in die Plattform einbringen, verpflichtet sich ein Kunde (i)/ die Organisation (ii), Sorge dafür zu tragen, dass auch diese mitgebrachten Teilnehmenden alle notwendigen Einwilligungen abgegeben haben.
  5. Die Kunde (i)/ Organisationen (ii) haften für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche, welche aus der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Leistungen von MONDAY.ROCKS entstehen.
  6. Vertragliche Schadensersatzansprüche eines Kunde (i)/ Organisationen (ii) gegen MONDAY.ROCKS verjähren in zwei Jahren ab Entstehung.
  7. Verfügbarkeit der Dienste: Wir sind bemüht, unseren Service möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Jedoch können durch technische Störungen, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung externer Dienste wie der OTC-Cloud, vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle auftreten.
  8. Haftungsausschluss bei Ausfällen der OTC-Cloud: Für Ausfälle oder Einschränkungen der Funktionalität der App, die auf Störungen oder Nichtverfügbarkeit der OTC-Cloud zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für etwaige daraus resultierende Schäden oder Datenverluste.

§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG

Kommt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) mit der Annahme der Leistung oder Dienste in Verzug oder unterlässt er/sie eine ihm/ ihr obliegende Mitwirkung trotz Erinnerung, Mahnung und Fristsetzung, so ist MONDAY.ROCKS zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat MONDAY.ROCKS Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. MONDAY.ROCKS hat das Recht, den entstandenen Schaden bzw. den Mehraufwand mit Nachweispflicht in Rechnung zu stellen.

§ 11 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS: URHEBERRECHT

  1. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Auswertungen, Maßnahmen, Inhalte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Aufstellungen nur für eigene Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit den Kunden verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  2. Soweit Messinstrumente, Berechnungen, Analysen, Maßnahmen und Auswertungsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt MONDAY.ROCKS Urheber. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) erhält in diesen Fällen nur das durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich auf den Zugang der Plattform, das Membership, der Lizenz beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Inhalten.

§ 12 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER KUNDE (i) UND ORGANISATIONEN (ii)

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

  2. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

  3. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) haftet für alle Schäden, die MONDAY.ROCKS und ihren Mitarbeitenden oder Kund*innen oder sonstigen Vertragspartner*innen durch ihn, ihre oder seine/ihre Mitarbeitenden und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm/ ihr oder in seinem/ ihrem Auftrag von Dritten zur Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

  4. Ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche von MONDAY.ROCKS und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Dienstleistung von MONDAY.ROCKS entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Kunde, die Organisation selbst oder dessen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beschränkt.

§ 13 HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Dies gilt auch für den Einsatz von Dritten im Auftrag von MONDAY.ROCKS. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 14 WERBUNG

Wenn ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) die Leistung von MONDAY.ROCKS nutzen oder abonnieren, erklärt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) sich damit einverstanden, dass MONDAY.ROCKS die Tatsache der Nutzung oder das Kundenverhältnis offenlegen darf. Solange die vorliegenden AGB gültig sind, gewährt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) MONDAY.ROCKS, das Recht, in Vertriebs- und Marketingmaßnahmen und in damit verbundenen Materialien und Datenträgern und in allen Versionen der Website von MONDAY.ROCKS auf den Namen der Organisation (ii)/ ein Kunde (i) sowie deren Logo zu verweisen, bis die Nutzung der Leistung von MONDAY.ROCKS eingestellt und der Nutzung von Logo und Name widersprochen wird.

§ 15 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE

  1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat MONDAY.ROCKS an den ihr überlassenen Informationen/ Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn durch die Zurückbehaltung des Kunden ein unverhältnismäßig hoher, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zu rechtfertigender Schaden zugefügt würde.

  2. Nach Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat MONDAY.ROCKS alle Unterlagen herauszugeben, ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) oder ein*e Dritte*r ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) die Originale erhalten hat.

  3. Die Pflicht von MONDAY.ROCKS zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre bei gemäß Abs. 1 zurückbehaltenen Informationen, Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

  1. Grundsätzlich verlängert sich das Vertragsverhältnis gemäß §7, sofern nicht abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt.

  2. Das Recht der Parteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 17 SONSTIGES

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen eines Kunde (i)/ der Organisation (ii).

  2. Rechte aus Vertragsverhältnissen mit MONDAY.ROCKS dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens MONDAY.ROCKS abgetreten werden.

  3. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von MONDAY.ROCKS bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.

  4. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Angebote, der Leistungen MONDAY.ROCKSs ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung von Beginn ihrer Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Soweit die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem Maß, einer Leistung oder Zeit beruht, gilt das rechtlich zulässige Maß als vereinbart. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

  5. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz von MONDAY.ROCKS.

Stand: Mai 2024