AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDAY.ROCKS GmbH

Stand: Januar 2019

1. Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der MONDAY.ROCKS GmbH („MONDAY.ROCKS“) angebotenen Leistungen.
1.2. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, insbesondere die Rechts- und Vertragsbeziehungen, zwischen MONDAY.ROCKS und deren Auftraggeber, soweit es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt („Kunden“). Diese AGB gelten dabei ausschließlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als MONDAY.ROCKS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn MONDAY.ROCKS in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat oder die vom Kunden beauftragten Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu diesen AGB) zwischen MONDAY.ROCKS und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen dieser AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Vereinbarungen durch MONDAY.ROCKS in Textform maßgebend.
2. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
2.1. MONDAY.ROCKS erbringt an Kunden die Leistungen mit dem Leistungsumfang, wie sie von MONDAY.ROCKS im jeweiligen an den Kunden gerichteten Angebot („Angebot“) aufgeführt und vom Kunden angenommen wurden. Für den Vertragsinhalt sind die Bedingungen des jeweiligen Angebots von MONDAY.ROCKS sowie ergänzend die Regelungen dieser AGB maßgeblich.
2.2. Wenn der Kunde Fehler in einem von MONDAY.ROCKS erstellten Angebot oder etwaig übermittelten Kostenvoranschlägen oder Auftragsbestätigungen erkennt oder eine fehlerhafte Übermittlung von Daten feststellt, hat er MONDAY.ROCKS hierüber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu verständigen. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Rechenfehler) und Unvollständigkeiten hat der Kunde MONDAY.ROCKS zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung bei Kenntnisnahme vor dem Vertragsschluss hinzuweisen.
2.3. Das jeweilige Angebot von MONDAY.ROCKS kann durch Übersendung des durch den Kunden gegengezeichneten Angebots an MONDAY.ROCKS angenommen werden; die Übermittlung per Telefax oder als elektronische Kopie (z.B. im PDF-Format) per Email ist ausreichend. Der Vertrag kommt mit Zugang des gegengezeichneten Angebots bei MONDAY.ROCKS zustande.
3. Sprache, Bereitstellung und Speicherung des Vertragstextes
3.1. Sämtliche Vertragsschlüsse zwischen MONDAY.ROCKS und dem Kunden erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache; die Vertragssprache ist Deutsch.
3.2. Vertragstexte werden nicht elektronisch gespeichert und sind dem Kunden nicht zugänglich. Kunden können allerdings die jeweils aktuelle Fassung der AGB unter http://monday.rocks/agb abrufen.
4. Leistungsausführung, Leistungszeit, Manntag
4.1. MONDAY.ROCKS ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags der Hilfe Dritter zu bedienen.
4.2. Soweit nicht im Angebot anderweitig bestimmt, entscheidet MONDAY.ROCKS über den Zeitpunkt und den Ort der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen.
4.3. Als „Manntag“ gelten 7 Arbeitsstunden pro Tag einschließlich einer zusammenhängenden Pausenzeit von 45 Minuten.
5. Vergütung und Spesen, Anpassung der Vergütung, Kosten, Fälligkeit
5.1. Für die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen von MONDAY.ROCKS ist das jeweils durch den Kunden angenommene Angebot von MONDAY.ROCKS maßgeblich. Soweit nicht abweichend im Angebot angegeben, handelt es sich bei einem im Angebot angegebenen Gesamtbetrag nicht um einen Festpreis, sondern um den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen geschätzten, aufwandsabhängigen Gesamtpreis. Sofern es trotz sorgfältiger Planung seitens MONDAY.ROCKS aufgrund von Änderungen hinsichtlich des vertraglich vereinbarten Umfangs der Leistungen oder zusätzlicher Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart, jedoch zum Erreichen des Vertragszwecks notwendig sind, zu einem Mehraufwand kommt, wird dieser gesondert auf Grundlage der jeweiligen Kalkulation des ursprünglichen Angebots (z.B. auf Basis der im Angebot veranschlagten Tages- oder Stundensätze) vergütet. Hierüber wird der Kunde durch MONDAY.ROCKS im Voraus schriftlich oder per Telefax informiert.
5.2. MONDAY.ROCKS ist berechtigt, dem Kunden einen Vorschuss in Höhe von bis zu 30% des im Angebot angegebenen Gesamtbetrags nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen.
5.3. Der Kunde hat die im Rahmen der Leistungsausführungen tatsächlich angefallenen und nachgewiesene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gesondert zu erstatten. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Spesen zur Leistungsausführungen erforderlich oder zwischen den Parteien abgestimmt waren. Grundsätzlich ist MONDAY.ROCKS berechtigt, bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Bus, Bahn) die die 2. Klasse sowie bei Flugreisen die Economy-Klasse zu benutzen. Im Übrigen gilt, dass sich MONDAY.ROCKS sich mit dem Kunden im Voraus abstimmen wird, soweit die voraussichtlich zu erwartenden Spesen einen Betrag von EUR 1000 im Einzelfall oder in der Summe überschreiten.
5.4. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.5. Die Vergütung ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ab Zugang einer Rechnung beim Kunden auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von MONDAY.ROCKS zur Zahlung fällig. MONDAY.ROCKS behält sich vor, Rechnungen ausschließlich als elektronische Rechnungen (z.B. im PDF-Format) zu versenden. Bei einer Leistungsausführung, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, ist MONDAY.ROCKS berechtigt, bereits erbrachte Leistungen monatlich in Rechnung zu stellen.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Grundsätzlich endet das Vertragsverhältnis mit Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sofern nicht abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – eine vertragsgemäße Leistung von MONDAY.ROCKS unverzüglich abzunehmen. Im Hinblick auf die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts; auf eine vertraglich vereinbarte Abnahme sind diese Vorschriften entsprechend anzuwenden.
6.2. Das Recht der Parteien zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nicht davon abgewichen wird:
Für den Fall, dass sich MONDAY.ROCKS zur Herstellung eines Werkes im Sinne des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) verpflichtet hat, wird ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. § 649 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Kunde nicht zu einer ordentlichen Kündigung berechtigt, soweit die Parteien eine feste Laufzeit vereinbart oder sich auf eine feste (Mindest-) Anzahl an Manntagen oder Arbeitsstunden von MONDAY.ROCKS geeinigt haben. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3. Jede Kündigung bedarf der Textform.
7. Recht zur Nennung des Kunden als Referenz
Soweit nicht abweichend vereinbart, willigt der Kunde darin ein, dass MONDAY.ROCKS für eigene Zwecke im Bereich der Unternehmenskommunikation (PR / IR), des Marketings und des Vertriebs auf den Internetseiten, in Präsentationen (z.B. Unternehmenspräsentationen), Broschüren oder in Werbung (Online-, Print-, Rundfunkmedien) sowie im Rahmen von externen Schulungen und Kundengesprächen den Kunden unter Wiedergabe von dessen Firma, Firmenlogos und sonstigen Marken als Referenz zu nennen.
8. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen
8.1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 8 haftet MONDAY.ROCKS nur, wenn und soweit MONDAY.ROCKS, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von MONDAY.ROCKS oder einer von MONDAY.ROCKS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet MONDAY.ROCKS jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
8.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MONDAY.ROCKS, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von MONDAY.ROCKS der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.3. Die in den vorstehenden Absätzen 8.1 und 8.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien oder eines Beschaffungsrisikos, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Absatz 8.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von MONDAY.ROCKS nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
8.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Kein Wettbewerbsverbot
MONDAY.ROCKS unterliegt keinem Wettbewerbsverbot, vielmehr darf MONDAY.ROCKS auch für Wettbewerber des Kunden tätig werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart. Etwaige Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtungen von MONDAY.ROCKS bleiben hiervon unberührt.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen MONDAY.ROCKS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis zu MONDAY.ROCKS unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von MONDAY.ROCKS. MONDAY.ROCKS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Verpflichtungen gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Jede Mitteilung oder andere Erklärung im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen MONDAY.ROCKS und dem Kunden bedarf der Textform (z.B. Brief, Email oder Telefax), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesen AGB geregelt oder im Einzelfall vereinbart ist.
11.2. Der Kunde hat MONDAY.ROCKS eine aktuelle Email-Adresse mitzuteilen, auf der er elektronisch übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige Nachrichten, Informationen und Unterlagen im Geschäftsverkehr mit MONDAY.ROCKS empfangen kann. Der Kunde hat während der laufenden Geschäftsbeziehung mit MONDAY.ROCKS sicherzustellen, dass ihm der Empfang von Emails möglich ist; insbesondere hat der Kunde MONDAY.ROCKS Änderungen seiner Email-Adresse unverzüglich in Textform mitzuteilen.
11.3. Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche der anderen Partei aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten, schriftlich durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden; diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus anderen als den in §§ 305-310 BGB genannten Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertragsdurchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt. § 306 BGB bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung oder eventuell bestehende Regelungslücken des Vertrages.