Allgemeine Geschäftsbedingungen der MONDAY.ROCKS GmbH
§ 1 GELTUNGSBEREICH
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der unten definierten Laufzeit gewähren wir Kunde (i) und Organisationen (ii) ein begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht auf unsere proprietären und gehosteten Softwareprodukte und die ggf. notwendige Anpassung (zusammen als „Leistung und Dienste“ bezeichnet) über einen Webbrowser zuzugreifen und diese zu verwenden. Die Leistung und Dienste dürfen nur für interne geschäftliche Zwecke verwendet werden, sofern dies nicht vertraglich gesondert vereinbart wurde.
§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ
§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER KUNDEN (i) UND ORGANISATIONEN (ii)
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die weiteren Zahlungsbedingungen entnimmt ein Kunde (i) oder eine Organisation (ii) dem vorliegenden Angebot und/ oder Rechnung.
§ 7 UMBUCHUNG UND WECHSEL DES LEISTUNGSPAKETS
2.1 Eine Reisepauschale in Höhe von 300 EUR pro Coach wird erhoben. Hinzu kommen Hotel- und Anfahrtskosten (50 Cent/km oder Bahnticket 2. Klasse).
2.2 Bei mehrtägigen Präsenz-Workshops erfolgt die Berechnung einer Verpflegungspauschale pro Coach, die derzeit individuell festgelegt wird.
3.1 Ab 2 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Termin ist eine Verschiebung auf den nächstmöglichen Termin möglich. Es besteht jedoch keine Termingarantie mehr, und es kann zu Wartezeiten kommen. Bereits angefallene Hotel- und Anfahrtskosten müssen in vollem Umfang übernommen werden.
3.2 Ab 7 Tage vor dem ursprünglichen Termin wird eine zusätzliche Verschiebungsgebühr in Höhe von 400 EUR/Workshop als Aufwandsentschädigung fällig.
3.3. Ab 72 Stunden vor dem ursprünglichen Termin wird eine Verschiebungsgebühr in Höhe von 600 EUR/Workshop als Aufwandsentschädigung fällig.
4.1. Bei einer Verschiebung ab zwei Monaten vor dem geplanten Projektstart gibt es keine Garantie für die Einhaltung des vereinbarten Projektzeitrahmens. Die Verschiebung auf den nächstmöglichen Termin ist jedoch möglich. Der Zeitpunkt des geplanten Projektstarts entspricht dem Termin des ersten geplanten Kick-Off Workshops. Bereits angefallene Hotel- und Anfahrtskosten müssen in vollem Umfang übernommen werden. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form einer Verschiebungsgebühr von 200 EUR/Workshop wird für alle Workshops erhoben, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.
4.2 Bei einer Verschiebung ab einem Monat vor dem geplanten Projektstart beträgt die zusätzliche Verschiebungsgebühr 510 EUR/Workshop für alle Workshops, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.
4.3 Bei einer Verschiebung ab 7 Tagen vor dem geplanten Projektstart wird eine Verschiebungsgebühr von 680 EUR/Workshop für alle Workshops erhoben, die ab dem Projektstart für die darauffolgenden zwei Monate geplant waren.
§ 8 ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
§ 9 VERFÜGBARKEIT UND HAFTUNG MONDAY.ROCKS
§ 10 ANNAHMEVERZUG, UNTERLASSENE MITWIRKUNG
Kommt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) mit der Annahme der Leistung oder Dienste in Verzug oder unterlässt er/sie eine ihm/ ihr obliegende Mitwirkung trotz Erinnerung, Mahnung und Fristsetzung, so ist MONDAY.ROCKS zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat MONDAY.ROCKS Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. MONDAY.ROCKS hat das Recht, den entstandenen Schaden bzw. den Mehraufwand mit Nachweispflicht in Rechnung zu stellen.
§ 11 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS: URHEBERRECHT
§ 12 TREUEPFLICHT UND HAFTUNG DER KUNDE (i) UND ORGANISATIONEN (ii)
§ 13 HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Dies gilt auch für den Einsatz von Dritten im Auftrag von MONDAY.ROCKS. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 14 WERBUNG
Wenn ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) die Leistung von MONDAY.ROCKS nutzen oder abonnieren, erklärt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) sich damit einverstanden, dass MONDAY.ROCKS die Tatsache der Nutzung oder das Kundenverhältnis offenlegen darf. Solange die vorliegenden AGB gültig sind, gewährt ein Kunde (i)/ die Organisation (ii) MONDAY.ROCKS, das Recht, in Vertriebs- und Marketingmaßnahmen und in damit verbundenen Materialien und Datenträgern und in allen Versionen der Website von MONDAY.ROCKS auf den Namen der Organisation (ii)/ ein Kunde (i) sowie deren Logo zu verweisen, bis die Nutzung der Leistung von MONDAY.ROCKS eingestellt und der Nutzung von Logo und Name widersprochen wird.
§ 15 ZURÜCKBEHALTUNGS-, AUFBEWAHRUNGSRECHTE
§ 16 Laufzeit und Kündigung
§ 17 SONSTIGES
Stand: Oktober 2025
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